Warum haben Sie sich zum Wortführer (Hauptunterhändler seitens des EU-Parlaments) für diesen Antrag zur Verfügung gestellt? Van Miltenburg “Der Abbau von Grenzhindernissen ist ein echtes D66-Anliegen und passt zu meinen Ressorts im Europäischen Parlament, ‘Transport’ und ‘Regionalentwicklung’, sowie zu meinem persönlichen Hintergrund: Ich wurde in Brabant geboren und habe dort gearbeitet, somit weiß ich aus eigener Erfahrung, wie es ist, in einem Grenzgebiet zu wohnen und zu arbeiten.”
Stärke des Antrags liegt in seiner Begrenzung
Wirft man einen Blick in den Papierstapel, der jetzt beim Europarat auf dem Schreibtisch liegt, sieht man, dass das Gesetz auf Englisch ‘cross-border mechanism’ heißt (englischsprachig). Die Stärke der Idee liegt in ihrer zeitlichen und räumlichen Begrenzung. Das ist zugleich der Unterschied zur Benelux-Union, deren Beschlüsse auf nationalem Niveau gelten. Dazu van Miltenburg: “Wir erklären also die Gesetze eines Landes nicht für zeitlich unbefristet gültig für das gesamte Nachbarland.”
Maßgeschneidert für Infrastrukturprojekte und Dienstleistungen von allgemeiner Wirtschaftsbedeutung
Die Ursprungsidee bestand darin, Länder pro Grenze wählen zu lassen, ob sie bei Grenzproblemen diesen Mechanismus anwenden möchten. Van Miltenburg hat Anpassungen vorgenommen, wodurch projektweise nach dem besten Lösungsweg gesucht werden kann. Mit dieser Begrenzung des Gesetzesvorschlags wollen Matthijs van Miltenburg und sein Team die Bedenken der Minister des EU-Rats ausräumen. “In vorbereitenden Gesprächen merkten wir, dass Länder um ihre Souveränität fürchteten oder die Idee nicht verfassungsmäßig fanden. Daher haben wir uns zur Anpassung des Antrags entschlossen.”
Es geht ausschließlich um infrastrukturelle Projekte und Projekte, die “Dienstleistungen von allgemeiner wirtschaftlicher Bedeutung” betreffen, das heißt Basisdienstleistungen, für die man jedoch zahlen muss, wie die Post oder Krankenhäuser. Im Bereich Infrastruktur ist der Schienenverkehr betroffen, aber auch die digitale Infrastruktur, wie Kabel. “Wir haben auch eine räumliche Eingrenzung vorgenommen. Die Regionen müssen kleiner als eine Provinz sein, aber größer als eine Gemeinde, und an einer Landesgrenze liegen (NUTS3 ). Dieses mögliche neue Gesetz soll also sehr spezifisch bei für einen kleinen Bereich abgesteckten grenzüberschreitenden Problemen eingreifen können. Im Fall der Umsetzung der Pläne von EurekaRail beträfe es zum Beispiel nur die Bahnstrecke zwischen Maastricht und Lüttich.”